Beitrag Training Jugend:

Neben dem Jahresmitgliedsbeitrag werden mit der Teilnahme am Jugendtraining im Sommer- und Winterhalbjahr jeweils 100€ eingezogen.

Beitrag Training Erwachsene:

Der Beitrag für eine Trainingsstunde erfolgt in Abstimmung mit dem betreffenden Trainer.

Beitragsordnung

  1. Jedes Vereinsmitglied, sofern nicht Ehrenmitglied, hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  2. Der Gesamtbeitrag ist in höchstens zwei Teilbeträgen zu bezahlen. Er wird in der Regel im Lastschriftverfahren eingezogen. Der erste Teilbetrag wird stets zuzüglich der Vorauszahlung für die Pflichtarbeitsstunden erhoben. Er ist regelmäßig zum Ende des I. Quartals (Finanzierung der Platzvorbereitung) fällig, der zweite Teilbetrag zu Beginn des 7. Kalendermonats.
  3. Passive Mitglieder zahlen keine Platzumlage und sind von Pflichtarbeitsstunden befreit.
  4. Kosten für Rückbelastungen wegen fehlender Kontodeckung oder nicht rechtzeitig gemeldeter Änderung des Kontos werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  5. Vollmitglieder zwischen 18 bis 75 Jahren haben 3 Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise 15€/h.
  6. Der Vorstand wird ermächtigt, Mitglieder im Einzelfall von ihren Beitragspflichten ganz oder teilweise zu befreien. Die Befreiung muss in der Person des Mitgliedes begründet und gerechtfertigt sein. Außerdem kann der Vorstand zu Werbezwecken oder um Schaden vom Verein abzuwenden, von vorstehenden Regelungen abweichen. 
  7. Beiträge für Vollmitglieder und passive Mitgliedschaft siehe Tabelle.